2010 - Die wichtigsten Änderungen

Die EU-Kommission hat das neue Programmhandbuch für 2010 veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen, die sich daraus für eine Antragstellung ergeben, haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt.

Die deutschsprachige Version des Handbuchs wird voraussichtlich Ende Januar erscheinen.

Allgemeine Hinweise für die Antragstellung

Antragsverfahren

Bitte beachten Sie, dass nicht mehr als drei Anträge von einem Antragsteller in jeder Aktion/Unteraktion pro Antragsfrist eingereicht werden können.

Bitte verwenden Sie nur die aktuellen Antragsformulare für das Jahr 2010. Wenn Sie bereits einen Antrag für die Februarrunde eingereicht haben, wird dieser selbstverständlich trotzdem bearbeitet.

Keine Doppelfinanzierung

Beachten Sie bitte, dass Teilnehmende nicht in zwei oder mehr Projekten von JUGEND IN AKTION direkt involviert sein dürfen. (Es ist zum Beispiel nicht erlaubt, dass ein/e EFD-Freiwillige/r gleichzeitig eine Jugendinitiative durchführt).

Neue Fördersätze

Die EU-Kommission hat die Fest- und Pauschalbeträge in den Aktionen neu festgesetzt. Diese gelten verbindlich für 2010. Die Beträge sind jetzt Bestandteil des Programmhandbuchs.

Weiterhin gilt: Sie müssen immer die Fördersätze des Landes anwenden, in dem das Projekt ganz oder überwiegend stattfindet.

Neue Jahresprioritäten

Die Prioritäten für das Jahr 2010 finden Sie im Programmhandbuch dargestellt oder auf unseren Seiten zu den Aktionsbereichen.

Aktion 1.1 - Jugendbegegnungen

Antragstellung bei bi- und trilateralen Projekten

Für bi- und trilaterale Projekte wird die geteilte Antragsstellung abgeschafft, bei der in der Vergangenheit jeder Projektträger für seinen Teil des Projektes einen Antrag bei seiner Nationalagentur gestellt hat.

Einer der Projektträger übernimmt nun die Rolle der koordinierenden Organisation und reicht im Namen aller Projektträger bei seiner NA einen Antrag für das gesamte Projekt ein (einseitige Förderung).

Es wird dringend empfohlen, dass die gastgebende Organisation die Rolle des Koordinators übernimmt und den Antrag stellt.

Fördersätze

Es ergeben sich einige Änderungen in den deutschen Fördersätzen:

  • Vorbereitender Besuch: Der Festbetrag für Unterbringungs- und andere Kosten verringert sich auf 48,- Euro pro Übernachtung und TeilnehmerIn.
  • 2010 beträgt die Vorbereitungspauschale 480,- Euro pro Partnerorganisation.
  • Die Aktivitätskostensetzen sich dieses Jahr wie folgt zusammen: 450,- Euro pauschal plus 250,- Euro Festbetrag pro Projektträger plus 18,- Euro pro Übernachtung und TeilnehmerIn.

Es sind immer die Fördersätze des Landes anzuwenden, in dem das Projekt ganz oder überwiegend stattfindet. Die gesamte Übersicht über die Fördersätze finden Sie im Programmhandbuch.

Zu den Unterlagen der Aktion 1.1...

Aktion 1.2 - Jugendinitiativen

Youthpass

Ab dem 01.04.2010 wird der Youthpass auch für Jugendinitiativen verfügbar sein.

Fördersätze

Es ergeben sich einige Änderungen in den deutschen Fördersätzen:

  • 2010 beträgt die maximale Fördersumme für nationale Jugendinitiativen in Deutschland 5.500,- Euro. Ein Coach (bei Projekten mit Jugendlichen unter 18 Jahren) wird 2010 maximal mit bis zu 1.000,- Euro gefördert.
  • Vorbereitender Besuch bei transnationalen Jugendinitiativen: Der Festbetrag für Unterbringungs- und andere Kosten verringert sich auf 48,- Euro pro Übernachtung und TeilnehmerIn.

Es sind immer die Fördersätze des Landes anzuwenden, in dem das Projekt ganz oder überwiegend stattfindet. Die gesamte Übersicht über die Fördersätze finden Sie im Programmhandbuch.

Zu den Unterlagen der Aktion 1.2...

Aktion 2 - Europäischer Freiwilligendienst

Es werden nur noch 90% der anfallenden internationalen Reisekosten gefördert. Der nicht geförderte Anteil darf nicht von den Freiwilligen eingefordert werden. Für diese bleibt der EFD weiterhin kostenlos.

Die Entsendepauschale wurde auf 480,- Euro pro Freiwillige/-n, die Aufnahmepauschale in DE auf 450,- Euro pro Freiwillige/-n und Monat erhöht.

Die Zuschüsse für Besondere Betreuung (reinforced mentorship) wurden von 300,- auf 250,- Euro gesenkt.

Darüber hinaus gibt es Änderungen bei den Koordinierungskosten: Die Pauschale pro beteiligte Organisation erhöht sich auf 130,- Euro (nicht länderspezifisch) und die Koordinierungskostenpauschale pro Freiwillige/-n wird gesenkt auf 100,- Euro (nicht länderspezifisch).

Es sind immer die Fördersätze des Landes anzuwenden, in dem das Projekt ganz oder überwiegend stattfindet. Die gesamte Übersicht über die Fördersätze finden Sie im Programmhandbuch.

Zu den Unterlagen der Aktion 2...

Aktion 3.1 - Benachbarte Partnerländer

Für die Aktion 3.1 gilt weiterhin, dass die Beträge für alle Partnerländer gleich sind. Es gibt keine Länderspezifika. Die gesamte Übersicht über die Fördersätze finden Sie im Programmhandbuch.

Zu den Unterlagen er Aktion 3.1...

Aktion 4.3 - Training und Vernetzung

Bei den Aktivitätskosten erhöht sich der deutsche Festbetrag auf 44,- Euro pro Übernachtung und TeilnehmerIn.

Es sind immer die Fördersätze des Landes anzuwenden, in dem das Projekt ganz oder überwiegend stattfindet. Die gesamte Übersicht über die Fördersätze finden Sie im Programmhandbuch.

Zu den Unterlagen der Aktion 4.3...

Aktion 1.3 und 5.1

In diesen Aktionen gibt es keine Änderungen in den Förderbestimmungen. Die Übersicht über die Fördersätze erhalten Sie im Programmhandbuch.

Zu den Unterlagen der Aktion 1.3...

Zu den Unterlagen der Aktion 5.1...

Programmhandbuch 2010

  • Handbuch 2010 auf Deutsch

    Gültig für alle Projekte, die 2010 beantragt werden.

    Datei: Handbuch10DE_neu.pdf (1313,2 kb)

    Download

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