Förderfähige Länder
Das EU-Programm unterscheidet zwischen Programmländern und Benachbarten Partnerländern. Projekte mit Sonstigen Ländern weltweit weden zentral über Brüssel gefördert.
Programmländer
Benachbarte Partnerländer
Sonstige Länder weltweit
An jeder Maßnahme, die bei JUGEND IN AKTION beantragt wird, muss mindestens ein EU-Mitgliedsland beteiligt sein!
Programmländer
EU-Mitgliedsländer
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
EFTA-Länder
Island, Liechtenstein, Norwegen
Assoziierte Länder
Türkei
Alle hier aufgeführten Länder (EU, EFTA, Assoziierte) sind Programmländer, das heißt sie nehmen am gesamten EU-Programm JUGEND IN AKTION (Aktionen 1 bis 5) teil und setzen dieses mit Nationalagenturen in den jeweiligen Ländern um.
Benachbarte Partnerländer
Euro-Med (Mediterrane Länder)
Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Palästinensische Behörde für den Gazastreifen und das Westjordanland, Syrien, Tunesien
Osteuropa und Kaukasus
Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Russische Föderation, Ukraine, Weißrussland
Süd-Ost-Europa
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien
Alle hier aufgeführten Länder sind Benachbarte Partnerländer, das heißt sie können im Rahmen der Aktionen 2 und 3.1 am EU-Programm JUGEND IN AKTION teilnehmen.
Sonstige Länder Weltweit
Kooperationen mit anderen Ländern und Regionen (beispielsweise Lateinamerika oder die AKP-Staaten) werden über zentrale Projektaufrufe der EU-Kommission gefördert.







