Verwendung des Logos

Empfänger*innen von Fördermitteln der Europäischen Union (EU) sind vertraglich verpflichtet, in allen Kommunikations- und Werbematerialien das Europäische Emblem (die EU-Flagge) abzubilden und auf die im Rahmen der einschlägigen EU-Programme erhaltene Förderung hinzuweisen.

Der Hinweis auf die EU-Finanzierung durch Erasmus+ Jugend sollte durch den Vermerk "Kofinanziert von der Europäischen Union" neben dem EU-Emblem erfolgen. Dabei sollte der Name der Europäischen Union stets vollständig ausgeschrieben werden. Der Name des Programms darf weder im Zusammenhang der Finanzierungserklärung noch in Verbindung mit dem EU-Emblem erscheinen.

Das EU-Emblem mit dem Vermerk "Kofinanziert von der Europäischen Union" kann auf der Webseite der Europäischen Kommission heruntergeladen werden.

Hinweise zur Verwendung des EU-Emblems (3,45 MB, pdf) finden sich im Kommunikationsleitfaden der Europäischen Kommission.

Haftungsausschluss betreffend die Kommission

Sämtliche Mitteilungen oder Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Maßnahme, die der Empfänger herausgibt, müssen ungeachtet ihrer Form und des Informationsträgers den Hinweis enthalten,

(a) dass ihr Inhalt allein die Meinung des Verfassers wiedergibt und
(b) dass die Kommission für die Nutzung der enthaltenen Informationen nicht haftet.