Kooperationspartnerschaften

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Ein offenes Format für Qualitätsentwicklung und Kapazitätsaufbau. Länderübergreifend. Sektorübergreifend.

Kooperationspartnerschaften (bis 2020 "Strategische Partnerschaften") eröffnen Ihnen die Möglichkeit, über mehrere Jahre mit Partnern aus anderen Ländern intensiv an einem Thema zu arbeiten, dabei voneinander zu lernen oder zukunftsweisende Ideen zu entwickeln bzw. zu erproben.

Mit Kooperationspartnerschaften können Sie Ihre bestehenden Partnerschaften und Netzwerke stärken beziehungsweise ausbauen, die eigene Praxis weiterentwickeln, Angebote attraktiver machen und mehr Anerkennung für Ihre geleistete Arbeit gewinnen.

Was sind Kooperationspartnerschaften?

Kooperationspartnerschaften sind ein sehr offenes Förderformat für mittel- bis längerfristig angelegte Projekte. Mit Kooperationspartnerschaften sollen u.a. folgende Ziele erreicht werden:

  • Qualitätssteigerung der Arbeit, Aktivitäten und Praktiken von Organisationen, Institutionen und Arbeitsfeldern
  • Organisationen gewinnen durch die Kooperationspartnerschaften erweiterte und verbesserte Fähigkeiten zur Arbeit auf der europäischen Ebene
  • Organisationen, Individuen und Arbeitsfelder im Bereich der Jugendhilfe insgesamt werden in ihrer Weiterentwicklung unterstützt und befähigt.
  • Kooperationspartnerschaften eröffnen Organisationen Wege auf (gesellschaftliche und sektorübergreifende) Bedarfe und Herausforderungen zu reagieren.

Bei bestimmten Themen sowie zur besseren Erreichung bestimmter Zielgruppen können auch sektorübergreifende Projekte der Jugendhilfe mit z.B. Schulen, Hochschulen, der Erwachsenen- oder beruflichen Bildung, (Forschungs-)Instituten und Stiftungen sinnvoll sein. In diesen Projekten muss die Relevanz des Projekts für den Jugendbereich jedoch deutlich erkennbar und die Wirkungen des Projekts müssen zu einem wesentlichen Teil auf den Jugendbereich ausgerichtet sein.

Was wird gefördert?

Mögliche Aktivitäten können z.B. sein:

  • Treffen zum Austausch guter Praxis;
  • Entwicklung, Erprobung und Einführung neuer Trainingsmaterialien / Methodenhandbücher etc.;
  • Fortbildungsmaßnahmen für Fachkräfte und Jugendliche aus teilnehmenden Ländern, die der Erreichung der Projektziele dienen;
  • Zusammenarbeit von Jugend- und Bildungsbereich zur Anerkennung von im Jugendbereich erworbenen Kompetenzen;
  • Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen auf lokaler oder regionaler Ebene zur Weiterentwicklung des Jugendbereichs und Integration in lokale / regionale Entwicklungspläne;

Weiterhin sollten Kooperationspartnerschaften in ihrer Ausgestaltung auch die querschnittlichen Programmprioritäten "Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaziele", "Inklusion und Vielfalt", "Partizipation am demokratischen Leben" und "Digitaler Wandel" berücksichtigen.

Kooperationspartnerschaften können eine Projektdauer zwischen einem und drei Jahren haben. Das Konsortium muss mindestens drei Organisationen aus unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern umfassen. Ein und dieselbe Organsiation (eine OID) kann als Antragsteller oder als Partner pro Frist nur an höchstens zehn Anträgen beteiligt sein.

Die antragstellende Organistion muss mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist rechtmäßig gegründet worden sein.

Der Antragsteller muss aus einem EU-Mitgliedsstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland kommen. Die Teilnahme von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ist prinzipiell möglich, sofern sie einen im Antrag beschriebenen wesentlichen Mehrwert für das Projekt beinhaltet.

Seit 2022 gibt es ein neues Finanzierungssystem. Hierbei kann zwischen drei verschiedenen Förderpauschalen gewählt werden: 120.000, 250.000 oder 400.000 Euro.

Nationale Förderprioritäten 2024

Neben den im Programmhandbuch festgelegten Prioritäten für die Leitaktion 2 setzt JUGEND für Europa unter der jugendspezifischen Priorität "Qualität, Innovation und Anerkennung der Jugendarbeit" auf zwei weitere nationale Förderprioritäten.

Besondere Priorität genießen in Deutschland Projekte im Kontext der horizontalen Priorität „Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe“, die die Stärkung demokratischer Werte und Strukturen zum Ziel haben, die Beteiligung an Wahlen auf allen politischen Ebenen befördern und antidemokratischen Tendenzen, darunter insbesondere Rechtsradikalismus und Rassismus, entgegenwirken.

Desweiteren werden Projekte prioritär gefördert, die die European Youth Work Agenda und den daran geknüpften Bonn Process unterstützen.

Weiterführende Informationen

Alle verbindlichen Richtlinien finden Sie im "Programmhandbuch Erasmus+". Im Bereich "Antragsprozess" stellen wir Ihnen alle Informationen und Dokumente zur Antragstellung zusammen.

Weitere Fördermöglichkeiten

  • Europäisches Solidaritätskorps

    Das Europäische Solidaritätskorps ist eine großartige Chance, sich freiwillig für ein soziales und vielfältiges Europa zu engagieren. Mehr lesen...

  • Erasmus+ Portal für Deutschland

    Erasmus+ ist das EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport. Informationen zur Umsetzung in Deutschland finden Sie unter www.erasmusplus.de.

  • Zentrale Aufrufe

    Zentrale Förderaufrufe der Europäischen Kommission laufen über die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA). Mehr lesen...