Fragen und Antworten zu DiscoverEU Inklusion

DiscoverEU bietet jungen Menschen im Laufe ihres 18. Lebensjahres die Gelegenheit, Europa zu entdecken. In einer zentralen europaweiten Verlosung bewerben sich 18-Jährige für einen Reisegutschein, mit dem sie bis zu einen Monat lang durch Europa reisen können.

DiscoverEU mit seinem zentralen Verfahren ist jedoch nicht für alle jungen Menschen gleich zugänglich. Damit auch junge Menschen Europa reisend erleben können, die bei der Planung, Organisation und Durchführung einer solchen Lernreise Unterstützung benötigen, gibt es DiscoverEU Inklusion.

Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um dieses Förderformat.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO, lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen, gemeinwirtschaftliche Unternehmen, kommerzielle Einrichtungen, die sich dem Grundsatz der sozialen Verantwortung in Unternehmen verpflichtet haben oder eine informelle Gruppe junger Menschen

Welche Altersgrenze gilt für die Teilnehmenden von DiscoverEU Inklusion?

Alle Teilnehmenden müssen zu Beginn der Projektlaufzeit 18 Jahre alt sein.

Mit der Projektlaufzeit ist nicht die eigentliche Reisezeit gemeint, sondern die Gesamtlaufzeit des Projekts. Diese umfasst die Vorbereitungsphase, die eigentlich Reise und eine Nachbereitung. Die Gesamtlauzeit eines Projekts muss mindestens drei und kann bis zu maximal 24 Monate dauern.

Ausschlaggebend für die Altersgrenze ist der offizielle Projektbeginn, der bei Antragstellung festgelegt werden muss. Teilnehmende müssen zu diesem Stichtag 18 Jahre alt sein und können bei dem tatsächlichen Reisebeginn auch bereits 19 oder 20 Jahre alt sein (abhängig von der gewählten Dauer des Projekts).

Was ist der Unterschied zwischen dem DiscoverEU General Call und DiscoverEU Inklusion?

Im sogenannten General Call können sich junge Menschen direkt im Rahmen eines Losverfahrens bewerben, um mit einem DiscoverEU-Reisepass durch Europa zu reisen. Die Bewerbung ist alleine oder in einer Gruppe bis maximal fünf Personen möglich. Dieses Losverfahren findet zweimal jährlich statt (im Frühjahr und im Herbst) und wird zentral von der EU-Kommission umgesetzt.

Bei DiscoverEU Inklusion bewerben sich Organisationen oder informelle Gruppen. Sie unterstützen  junge Menschen bei ihrer Reise, die sich aufgrund unterschiedlichster Hürden alleine nicht für ein Ticket bewerben würden.

Hierfür können bei der jeweiligen Nationalen Agentur von Erasmus+ Jugend Tickets beantragt werden. Die Organisationen oder informellen Gruppen unterstützen im Rahmen von DiscoverEU Inklusion junge Menschen bei der Vorbereitung, Planung und Organisation und ggf. auch Durchführung der Reise.

Was ist die Rolle des Antragstellers bei DiscoverEU Inklusion?

Zu den Aufgaben des Antragstellers im Rahmen von DiscoverEU Inklusion gehören:

  • Auswahl der Reisenden 
  • Unterstützung bei der Reiseplanung
  • (Unterstützung bei der) Vorbereitung der organisatorischen Aspekte der Reise 
  • Planung von Aktivitäten während der Reise 
  • Evaluation und Reflektion mit den Reisenden 
  • Ggf. Begleitperson stellen

Der Grad der Unterstützung und ob eine Begleitperson notwendig ist, hängt von den individuellen Bedarfen der Teilnehmenden ab. Es ist Aufgabe der antragstellenden Organisation, auf die individuellen Bedarfe der Reisenden einzugehen und die Reisenden soweit wie notwendig zu unterstützen.

Benötige ich eine Partnerorganisation?

Nein, ein Antrag für DiscoverEU Inklusion wird nur von einer in Deutschland ansässigen Organisation oder informellen Gruppe gestellt.

Woraus besteht die Förderung? 

Neben dem DiscoverEU Reiseticket für die jungen Reisenden und ggf. für Begleitpersonen gibt es eine organisatorische Unterstützung pro Teilnehmer*in, individuelle Unterstützung pro Teilnehmer*in und Begleitperson für Aufenthalt und Verpflegung, Inklusionsunterstützung sowie Unterstützung für außergewöhnliche Kosten. Hierzu zählen u.a. auch Reservierungskosten für Sitzplätze, die in einigen Ländern verpflichtend sind.

Können Kosten noch nachträglich beantragt werden?

Kosten für beispielsweise Inklusionsunterstützung oder Reservierungskosten können nach der Bewilligung eines Projekts nicht mehr angepasst werden. Dies gilt auch für alle anderen Kostenpositionen.

Bei einem positiven Förderentscheid wird die Förderhöchstsumme auf Basis der Antragstellung im Vertrag festgelegt und kann danach nicht mehr erhöht werden. Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht feststeht, welche jungen Menschen mit welchen Bedarfen reisen werden oder ob die Reiseroute Sitzplatzreservierungen erfordert, sollte großzügig, aber dennoch realistisch geplant werden.

Nutzen Sie gern unser individuelles Beratungsangebot, bevor Sie Ihren Antrag einreichen.

Was ist der Learning Cycle?

Der Learning Cycle ist ein begleitendes Lernangebot für DiscoverEU Teilnehmende. Er besteht aus drei Modulen.

  • Nationale Informations- und Vernetzungsangebote für die Reisenden vor ihrer Ausreise – sogenannte Pre-departure meetings. Diese Veranstaltungen finden in deutscher Sprache und online statt.
  • Internationale Meet-ups – für alle Reisende aus ganz Europa, die im Rahmen von DiscoverEU unterwegs sind und sich zum Zeitpunkt der Veranstaltung in der jeweiligen Stadt aufhalten. Inhalt der Meet-ups sind gegenseitiges Kennenlernen und Austausch, Reflexion, Interaktion und Lernen zu unterschiedlichen Themen. Diese Veranstaltungen finden in englischer Sprache und in Präsenz statt.
  • Post-travel Meetings – Nachbereitungstreffen für nationale Reisende zur weiteren Vernetzung, Reflexion der Reise und weiteren Fördermöglichkeiten im Rahmen von Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps. Die Veranstaltungen finden in deutscher Sprache statt und in Präsenz.

Die Teilnahme an diesen Modulen ist freiwillig und steht allen Reisenden aus dem General Call sowie von DiscoverEU Inklusion offen.

An welche Zielgruppe von Reisenden richtet sich DiscoverEU Inklusion?

DiscoverEU Inklusion richtet sich an junge Menschen, für die der General Call aufgrund unterschiedlichster Hürden nicht zugänglich ist. Hürden können beispielsweise im Zusammenhang mit Behinderungen, Lernschwierigkeiten, wirtschaftlichen, sozialen und geografischen Voraussetzungen oder einem Flüchtlingsstatus bestehen.

Anhaltspunkt ist die Beschreibung von Hürden für junge Menschen mit geringeren Chancen im Programmleitfaden (Teil A, Prioritäten des Programms Erasmus+, Inklusion und Vielfalt). Die Teilnehmer*innen von DiscoverEU Inklusion müssen zum Projektbeginn 18 Jahre alt sein.

Gibt es eine Unter- oder Obergrenze für die Anzahl der Tickets, die ein Träger beantragen kann?

Es gibt weder eine Mindestanzahl noch eine vorgegebene Obergrenze für die Anzahl an Tickets pro antragstellende Organisation oder informeller Gruppe.

Es können ein bis fünf Tickets pro Reisegruppe für die Teilnehmer*innen sowie ggf. Tickets für Begleitpersonen beantragt werden. In einem Antrag können mehrere Reisegruppen kombiniert werden. Die Gruppen können unterschiedliche Größen haben und können jeweils in der Reisedauer variieren.

Bei der Anzahl der beantragten Tickets sollte beachtet werden, dass für alle Teilnehmenden eine gute Unterstützung in der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Reise gewährleistet werden kann.

Wie lang sollte eine DiscoverEU Reise sein?

Das DiscoverEU Interrail Ticket erlaubt es allen Teilnehmenden und Begleitpersonen im Laufe von 30 Tagen an insgesamt sieben Tagen mit dem Zug zu reisen. Von diesen sieben Reisetagen kann ein Tag genutzt werden, um das Startland (für Antragsteller aus Deutschland somit Deutschland) zu verlassen (eine sogenannte Outbound Reise) und ein Reisetag, um nach Deutschland zurückzukehren (sogenannte Inbound Reise).

Im Rahmen der Förderung ist es möglich, für maximal 21 Reisetage die Pauschale für individuelle Unterstützung zu erhalten. Da das Ziel von DiscoverEU Inklusion ist, Europa mit dem Zug zu entdecken, muss mindestens ein weiteres Land als das Startland bereist werden. Die Mindestdauer der Reise ist 1 Tag.

Der Umfang der Reise ist abhängig von den Bedarfen und Wünschen der jeweiligen Reisenden. Es ist möglich eine kurze Reise in 1-2 benachbarte Länder zu machen. Es ist aber auch möglich im Laufe von 30 Tagen (dabei ist die maximale Förderung der individuellen Unterstützung von 21 Tagen zu beachten) eine Vielzahl an Ländern zu bereisen und alle sieben Reisetage des Tickets zu nutzen.

Ist DiscoverEU Inklusion Teil des Akkreditierungsverfahrens in der Leitaktion 1?

DiscoverEU Inklusion ist aktuell nicht Teil des Akkreditierungsverfahrens in der Leitaktion 1. Anträge für DiscoverEU Inklusion können nur im Einzelantragsverfahren gestellt werden. Auch bereits akkreditierte Träger können im Rahmen des Einzelantragsverfahrens Anträge für DiscoverEU Inklusion stellen.